29/10/2026
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GdP-Forderung erfüllt: Neue Regelungen zu bei der Polizei
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen begrüßt die vom Innenministerium vorgestellten neuen Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten. Tätowierungen an Armen und Beinen sind künftig grundsätzlich zulässig. Damit reagiert die Polizei endlich auf die gesellschaftliche Realität.
Weitere Infos unter: https://www.gdp.de/niedersachsen/de/stories/2026/10/261028_taetowierungen-polizei-niedersachsen-neuregelung