16/10/2026
(KI-Inhalt)
Pflegende Angehörige leisten Großes – denken Sie auch an sich!
Wenn Sie eine Auszeit brauchen, gibt es zwei hilfreiche Möglichkeiten: Verhinderungspflege (Ersatzpflege) für die Versorgung zu Hause und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Verhinderungspflege kann von Angehörigen, Freund*innen, Nachbarn oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Kurzzeitpflege ist sinnvoll z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei größeren Belastungen.
Wichtige Fakten:
- Gemeinsamer Jahresbetrag für beide Leistungen: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr (2026), flexibel nutzbar für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
- Anspruch gilt in der Regel bei Pflegegrad 2–5.
- Leistungen können insgesamt bis zu acht Wochen im Kalenderjahr genutzt werden.
- Beachten Sie mögliche Eigenanteile (z. B. Unterkunft/Verpflegung bei Kurzzeitpflege).
So planen Sie Ihre Auszeit sinnvoll:
1. Klären Sie, wie viel Entlastung Sie brauchen (einige Stunden, Tage oder mehrere Wochen).
2. Finden Sie passende Unterstützung (Ersatzpflegeperson, ambulanter Dienst oder stationäre Einrichtung) und prüfen Sie Verfügbarkeiten frühzeitig.
3. Sprechen Sie unbedingt mit der zuständigen Pflegekasse über Kostenübernahme und erforderliche Anträge/Unterlagen.
4. Berücksichtigen Sie mögliche Eigenanteile und lassen Sie sich vorab Kosten aufschlüsseln.
5. Bereiten Sie eine schriftliche Übergabe mit Tagesablauf, Gewohnheiten, Medikamenten, Arztkontakten und wichtigen Hinweisen vor.
Wir unterstützen Sie gern bei der Beratung und Organisation der passenden Lösung — damit die Versorgung sicher weiterläuft und Sie die Zeit zum Durchatmen bekommen.
Das Team des Fachpflegedienstes Weserbergland ist montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr für Sie da: 05533 / 93150