29/09/2026
💶 Bis zu 480 € im Jahr für Pflegehilfsmittel – diesen Anspruch solltest du nicht verschenken!
Du kümmerst dich um einen Angehörigen mit Pflegegrad und übernimmst die Pflege zu Hause? Dann kannst du gesetzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben.
Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel.
Wir unterstützen dich dabei, deinen Anspruch geltend zu machen und die benötigten Pflegehilfsmittel zu erhalten.
Wenn du Fragen hast oder wissen möchtest, was dir zusteht: Komm einfach bei uns vorbei oder sprich uns an. Wir beraten dich persönlich und unkompliziert. 💛
📍 Neue Stadtapotheke
Hochstraße 70–70A
45894 Gelsenkirchen-Buer