01/11/2026
🩷 PRIMÄRKRONE ERNEUERN – ANALOG ABRECHNEN!
Die Bundeszahnärztekammer sorgt mit einem neuen Patientenmerkblatt für Unterstützung bei der Abrechnung! 🦷
Die Erneuerung einer Primärkrone ist nicht als eigenständige Leistung in der GOZ beschrieben und kann daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden.
✅ Die BZÄK empfiehlt:
GOZ 5010a – Erneuerung einer Primärkrone
💶 191,84 € beim 2,3-fachen Steigerungssatz
⚠️ Interessant für die Praxis:
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erkennen die Notwendigkeit einer Analogberechnung grundsätzlich an, empfehlen allerdings eine andere Analogposition.
Die BZÄK bewertet die GOZ 5010a ausdrücklich als angemessen und gebührenrechtskonform.
💡 Unser MeDi-Zahn-Tipp:
Vollständige Dokumentation, eine nachvollziehbare Rechnungsstellung und eine frühzeitige Patienteninformation sind entscheidend – insbesondere, wenn Versicherungen die Erstattung kürzen.
Das neue Patientenmerkblatt der BZÄK kann bei Erstattungsdiskussionen eine wertvolle Unterstützung sein.
📌 Speichere dir diesen Beitrag für deine nächste Abrechnung!
💬 Wie sind deine Erfahrungen? Akzeptieren die Versicherungen bei euch die analoge Berechnung der Primärkrone?
Quelle: BZÄK – Erneuerung einer Primärkrone, Oktober 2026
https://www.bzaek.de/goz/merkblaetter-fuer-patientinnen-und-patienten/merkblatt/erneuerung-einer-primaerkrone.html